US-Gerichte strafen Hacker zu schwer

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MoD-Chippy
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US-Gerichte strafen Hacker zu schwer

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Politik/Recht, Computer/Telekommunikation


US-Gerichte strafen Hacker zu schwer
Anwaltsvereinigung: Höhere Strafen sind kontraproduktiv

Washington (pte, 21. Feb 2003 09:09) - In einer Stellungnahme an den US-Kongress vertritt die größte Vereinigung von US-Strafverteidigern die Position, dass die Gerichte zu schwere Strafen gegen Hacker verhängen. Ihrer Meinung nach begründen die Gerichte ihre Urteile auf Schadensangaben, die leicht zu manipulieren sind und so zu weit höheren Strafen führen oder den Angeklagten zu einem Handel mit der Staatsanwaltschaft zwingen. Die National Association of Criminal Defense Lawyers (NACL) hat das Papier zusammen mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) und dem Sentencing Project nach dem Studium von 55 Fällen von Computer-Vergehen verfasst. <a href='http://cyberlaw.stanford.edu/about/case ... -19-03.pdf' target='_blank'>http://cyberlaw.stanford.edu/about/case ... -03.pdf</a>

Der Großteil der Vergehen waren verärgerte Beschäftige, die sich an ihrem Unternehmen rächen oder ihr Wissen zu Geld machen wollten, heißt in der Stellungnahme. Solche Vergehen sollten wie Diebstahl oder vergleichbare Betrugsfälle beurteilt werden und nicht als eine Form von Terrorismus. Diese harten Strafen werden vor allem durch die Angst vor Worst-Case-Scenarios verhängt.

Die Stellungnahme der NACL wurde zu dem geplanten Homeland Security Act 2002 verfasst. In diesem Gesetzesvorschlag vor dem US-Kongress sind unter anderem schwerste Strafen für Computer-Vergehen vorgesehen. So könnten Hacker, die andere Personen gefährden, mit lebenslänglich bestraft werden. Die drei Organisationen sind allerdings der Meinung, dass für diese Fälle bereits ausreichende Regelungen bestehen. Dafür könnte aber die Verschärfung der Strafen den unerwünschten Effekt haben, dass Computerexperten, die eine Sicherheitslücke in der IT eines Unternehmens oder einer Behörde entdecken, diese aus Angst vor schweren Strafen nicht melden. (Ende)


Quelle: pte
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